Allgemeine Schießbedingungen



  1. Das Preis- und Pokalschießen ist offen für alle Schützenvereine des Labergaus sowie für alle Vereine im Bereich des BSSB bzw. des DSB.
  2. Alle teilnehmenden Schützen müssen bei dem Schützenverein, für den sie starten, versichert sein. Alternativ kann durch Lösen eines Tagesversicherungsscheines am Preisschießen teilgenommen werden.
  3. Geschossen wird nach den Bedingungen des DSB und BSSB.
  4. Bei Ergebnisgleichheit im Mannschaftswettbewerb entscheidet das beste Einzelergebnis, bei weiterer Gleichheit die weiteren Einzelergebnisse. Bei Teilergleichheit in der Einzelwertung entscheidet das bessere Deckblattl.
  5. Jeder Schütze wird für die Mannschaftswertung nur in einer, von ihm vorab zu bestimmenden Waffenart (LG oder LP) gewertet.
  6. Jeder Schütze kann nur einen Preis gewinnen, d.h. nur das beste Blattl aller geschossenen Waffenarten (LG oder LP) wird für die Einzelwertung gewertet.
  7. Der Empfang des Preises ist gegen Unterschrift zu bestätigen.
  8. Jeder Schütze ist für seine Waffe und seine Ausrüstung selbst verantwortlich. Für Schäden jeglicher Art besteht keine Haftung seitens des Ausrichters.
  9. Die Schießleitung behält sich vor, Schützen aufgrund technisch mangelhafter Ausrüstung nicht zum Schießen zuzulassen bzw. vom Schießen auszuschließen.
  10. Unregelmäßigkeiten sind sofort der Schießaufsicht zu melden. Diese können zum Ausschluss von der Veranstaltung und zum Verfall der Einlage und des Nachkaufs führen.
  11. Einsprüche jeder Art können nur bei der Schießleitung eingereicht werden.
  12. Bei allen nicht explizit geregelten Fällen entscheidet die Schießleitung unter Ausschluss des Rechtsweges.
  13. Mit der Anmeldung zum Preis- und Mannschaftspokalschießen erkennt jeder Schütze vorstehende Bestimmungen an.
  14. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.